NOVASEM OHG
Wissen
Sonderseminar 2024 – das Wachstumschancengesetz (Update 22.3.24)
Das Wachstumschancengesetz
Die wichtigsten Fragen
*Ad-hoc Mitteilung: Bestätigung des Wachstumschancengesetzes*
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das lang erwartete Wachstumschancengesetz offiziell durch den Bundesrat bestätigt wurde. Dieses Gesetz stellt einen wichtigen Impuls für die deutsche Wirtschaft dar und bietet unserer Industrie neue Perspektiven und erweiterte Möglichkeiten für nachhaltiges Wachstum. Die darin enthaltenen Maßnahmen können die Innovationskraft stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gegenüber den globalen Märkten fördern.
Wir schulen Sie gerne in den Inhalten des Wachstumschancengesetzes und zeigen Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen auf.
Sonderseminar April 2024 über das Wachstumschancengesetz
Die Novasem OHG plant gegenwärtig das erste Sonderseminar in diesem Jahr, welches für April 2024 angedacht ist. In dieser Schulung möchten wir Sie genau durch die Inhalte und Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes führen, sodass Sie mit Ihrem Unternehmen auf die anstehenden Änderungen bestens vorbereitet sind.
Bei Interesse an diesem Seminar schreiben Sie uns gerne schon einmal eine Mail an schulung@novasem.de. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, das heißt: Schnell sein lohnt sich. Weitere Details dazu folgen in Kürze.
Das Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz soll mit seinen Gesetzesänderung zu Beginn 2024, d.h. rückwirkend, in Kraft treten und betrifft die unterschiedlichsten Steuerarten.
Es soll damit Impulse geschaffen werden, die Liquidität von Unternehmen zu fördern und die Investitions- sowie Innovationsbereitschaft der deutschen Unternehmen ankurbeln. Aktuell wird das Wachstumschancengesetz weiterverhandelt und nach aktuellem Informationsstand frühestens zur nächsten Bundesratssitzung am 22.03.2024 bestätigt, weshalb die folgenden Informationen als nicht endgültig anzusehen sind.
Die konkreten Anwendungsfälle des Wachstumschancengesetzes
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige kurze Auszüge des Gesetzes vorstellen und sind gespannt auf die anstehenden Entwicklungen:
Im Körperschaftsteuergesetz sollen nun alle Personengesellschaften die Option zur Körperschaftsteuer ausüben können. Für tatsächlich beherrschende Gesellschafter von Personengesellschaften wird erst bei der tatsächlichen Entnahme ein kapitalertragsteuerlicher Zuschuss angenommen. Die Wirkung der Zinsschranke soll sich nun auf alle Körperschaften ausdehnen. Die doppelte Verlustberücksichtigung im Rahmen von ertragsteuerlichen Organschaften wird eliminiert.
In der Gewerbesteuer sind Änderungen für die Regelungen der Hinzurechnungen von Miet- und Pachtzinsen, § 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG um die erweiterte Kürzung § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG. Im Rahmen des Gewerbeverlustes soll die Mindestgewinnbesteuerung von 60% auf 75% angehoben werden.
In der Umsatzsteuer sind rechtliche Änderungen bei der Übertragung von Emissionszertifikaten, § 13b Abs. 5 Satz 8 UstG vorgesehen. Ferner soll die eRechnung im B2B Bereich verbindlich werden. Außerdem soll die Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz ab 01.03.2024 wieder mit 19% besteuert werden.
Auch im internationalen Steuerrecht sollen Anpassungen hinsichtlich grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen und Finanzierungsdienstleistungen eingeführt werden. Ziel ist es, in der Zukunft Gewinne dort zu besteuern, wo sie wirtschaftlich entstehen.
Auch in der Abgabenordnung sieht das Wachstumschancengesetz zahlreiche Änderungen vor. Mit Einführung des § 720 BGB wird die Befugnis zur Vertretung von der Befugnis zur Geschäftsführung einer rechtsfähigen Personengesellschaft getrennt, sodass künftig der gesetzliche Vertreter und nicht mehr die Geschäftsführung die steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen hat.
Zuletzt ergeben sie auch zahlreiche Änderungen in der Einkommensteuer. Die degressive AfA soll wieder eingeführt werden, erweiterte Verlustvor- und rückträge sind geplant und die Zinsabzugsbeschränkungen werden an die Anti-Tax-Avoidance-Directive angepasst, um nur einige wenige Änderungen zu erwähnen.
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